Abwasser

Die Stadtbetriebe Lauenburg/Elbe betreiben die gesamte Abwasserentsorgung in der Stadt Lauenburg/Elbe. Dies beinhaltet die öffentlichen Einrichtungen für die Schmutzwasserentsorgung, Niederschlagswasserentsorgung und die Entleerung der nicht an die zentrale Kanalisation angeschlossenen Gruben und Kleinkläranlagen.

Grundstückseigentümer mit Klärgruben sprechen die Abholtermine bitte mit unseren Mitarbeitern der Kläranlage unter der Telefonnummer 04153/582855 ab.

Das Schmutzwasser der Stadt Lauenburg/Elbe und der Gemeinde Schnakenbek wird unserer Kläranlage im Industriegebiet zugeführt und nach der Reinigung in die Elbe geleitet. Das Schmutzwasser aus dem an Buchhorst angrenzenden Teil von Lauenburg wird in der Buchhorster Teichkläranlage gereinigt. Die Kläranlage wurde 1964 in Betrieb genommen. Bis heute ist die Anlage um vier Ausbaustufen erweitert worden. Die Ausbaugröße beträgt 25.000 Einwohnerwerte. Zum Teil erfolgt die Entsorgung noch über Mischwasserkanäle. Die vollständige Trennung soll planmäßig bis zum Jahr 2024 erfolgen.

Für den Abwasserbereich der Stadtbetriebe gelten die Abwasserbeseitigungssatzung und die Beitrags- und Gebührensatzung. Alle Abgaben (Beiträge und Gebühren) werden nach den Vorschriften des kommunalen Abgabengesetzes ermittelt. Gewinne dürfen nicht erzielt werden, jedoch müssen alle Kosten gedeckt sein. Die Beiträge und Gebühren werden vollständig und ausschließlich für die Abwasserentsorgung verwendet. Abgabenpflichtiger ist immer der Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte.

Seit 2005 werden die Grundstückseigentümer zu getrennten Gebühren für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserentsorgung herangezogen. Die Veranlagung zu einer einheitlichen Gebühr auf Grundlage des Frischwasserverbrauchs, wie es bis Ende 2004 erfolgte, ist nach der aktuellen Rechtssprechung nicht mehr zulässig. Die Kosten für die Entsorgung von Niederschlagswasser werden nunmehr auf die versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Flächen umgelegt.

Sie zahlen also eine Gebühr pro Quadratmeter versiegelter und an das Kanalnetz angeschlossener Fläche auf Ihrem Grundstück. Dabei wird dem unterschiedlichen Versiegelungsgrad (z.B. Asphalt, Rasengittersteine) Rechnung getragen. Bitte wenden Sie sich an unsere Mitarbeiter, wenn sich die gebührenpflichtigen Flächen auf Ihrem Grundstück verändern.